Regelmäßige Regalinspektionen für Sicherheit und Effizienz
Gemäß § 10 der BetrSichV und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes sind Lagerbetreiber verantwortlich für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel und die Sicherheit der Mitarbeiter. Als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber müssen Sie Regalanlagen und Lagereinrichtungen alle 12 Monate durch einen zertifizierten Regalprüfer prüfen lassen, wie in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt. Unsere Inspektionen erfolgen bei laufendem Betrieb, ohne Störung von Arbeitsabläufen und bieten Ihnen den Vorteil einer präventiven Überprüfung ohne Ausfallzeiten im Lager.
Umfang der Regalinspektion:
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Wir führen eine visuelle Inspektion sämtlicher Lagereinrichtungen durch und überprüfen die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Regel 108-007.
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Etwaige Beschädigungen an den Regalbauteilen werden im Rahmen von Sichtkontrollen gemäß DIN EN 15635 erkannt. Festgestellte Schäden werden markiert und systematisch beurteilt.
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Das Regalsystem und der Aufbau werden mit den angegebenen Belastungswerten abgeglichen.
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Eine Mängelliste wird für beschädigte oder fehlende Regalteile erstellt.
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Die Regalschäden werden mittels Bilderdokumentation festgehalten.
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Auf Grundlage der Inspektion erstellen wir ein Prüfprotokoll, da sämtliche Sichtprüfungen dokumentiert und im Betrieb archiviert werden müssen.
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Die An- und Abfahrt sind inbegriffen.